Rechtsgebiete
Ich berate und vertrete Sie insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
Familienrecht
Im Familienrecht geht es häufig um sehr persönliche und emotionale Lebenssituationen. Als Rechtsanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig bei allen rechtlichen Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich durchzusetzen. Dabei lege ich großen Wert auf eine sachliche, lösungsorientierte und individuelle Betreuung.
Allgemeine Fragen zur Trennung
Eine Trennung liegt vor, wenn Ehepartner keine häusliche Gemeinschaft mehr führen und mindestens ein Partner diese auch nicht wiederherstellen will (§ 1567 BGB). Man kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben („Trennung von Tisch und Bett“).
In der Regel ein Jahr Trennungszeit, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann (§ 1566 BGB). Bei besonderen Härtefällen ist eine frühere Scheidung möglich.
Nein, dies ist nicht notwendig. Wichtig ist aber, dass der Trennungszeitpunkt klar ist und dieser nachgewiesen werden kann.
Scheidung
- Das Ehescheidungsverfahren wird durch den Antrag auf Ehescheidung eingeleitet. Diesen Antrag muss einer der Ehepartner bzw. können beide Ehepartner beim Familiengericht einreichen. Der antragstellende Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein.
- Das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch.
- Es findet ein Scheidungstermin statt.
- Danach wird vom Gericht der Scheidungsbeschluss erlassen.
Nur der Antragsteller braucht zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner nur dann zwingend, wenn er eigene Anträge stellt.
Die Kosten hängen vom Einkommen und Vermögen der Ehepartner ab (Verfahrenswert).
Kindesunterhalt
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, muss Barunterhalt zahlen. Grundlage für die Berechnung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle.
Sie richtet sich nach:
- Einkommen der Eltern
- Alter und Bedarf des Kindes
Bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zum Abschluss der Berufsausbildung.
Das Familiengericht muss auf Antrag eine Prüfung vornehmen und eine Entscheidung treffen. Das Jugendamt kann Unterhaltsvorschuss leisten. Der zahlungspflichtige Elternteil muss diesen später zurückzahlen.
Ehegattenunterhalt
Es ist zu unterscheiden:
- Trennungsunterhalt (während der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung)
- Nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung)
Nein. Jeder Ehepartner ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Ein Unterhaltsanspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer bekommt die Immobilie?
Entscheidend ist, wer ist Eigentümer der Immobilie:
- Stehen beide Ehepartner im Grundbuch → Beide sind Eigentümer.
- Steht nur einer im Grundbuch → Nur diese Person ist Eigentümer.
Möglichkeiten:
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses
- Einer übernimmt das Haus und zahlt dem anderen Ehepartner einen Ausgleichsbetrag.
- Es bleibt beim gemeinsamen Eigentum (z. B. bis die Kinder ausziehen) und es werden Regelungen zur Nutzung getroffen.
Oft bleibt der Elternteil mit den Kindern im Haus. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht nach Billigkeit zur Nutzung der Ehewohnung.
Zugewinnausgleich
Wenn kein Ehevertrag besteht (gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft), wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe ermittelt. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz ausgleichen.
Erbschaften und Schenkungen zählen grundsätzlich zum Anfangsvermögen und werden bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrages berücksichtigt.
Sorgerecht und Umgang
In der Regel behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, regelt den Alltag. Wichtige Entscheidungen (Schule, OP etc.) müssen gemeinsam getroffen werden.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Erbrecht
Das Erbrecht wirft oft komplexe rechtliche und familiäre Fragen auf. Ich berate Sie sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeregelungen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.
Ob Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder – als Anwältin im Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, rechtssichere und langfristige Lösungen zu finden.
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist die rechtliche und organisatorische Umsetzung des letzten Willens eines Verstorbenen. Dabei übernimmt der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, offene Angelegenheiten zu regeln und den Nachlass entsprechend den Vorgaben des Erblassers zu verwalten und zu verteilen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft viele zentrale Fragen des Berufslebens. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bei Problemen rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Entgelt oder Urlaub.
Als Anwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre rechtliche Situation sorgfältig und setze mich engagiert für Ihre Interessen und Rechte ein – außergerichtlich und vor Gericht.
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall oder bei Problemen im Straßenverkehr ist eine schnelle rechtliche Unterstützung wichtig. Ich stehe Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und bei Fragen zu Bußgeldverfahren, Punkten in Flensburg oder Führerscheinmaßnahmen.
Als Anwältin im Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent geltend zu machen und etwaige unberechtigte Forderungen abzuwehren.
