Über mich - Rechtsanwältin Sabine Becker-König

Ich bin Fachanwältin für Familienrecht mit Tätigkeitsschwerpunkten im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Mein Ziel ist es, Mandantinnen und Mandanten in rechtlich schwierigen Situationen kompetent, verständlich und engagiert zu begleiten.
Eine persönliche Beratung, transparente Kommunikation und eine lösungsorientierte Vorgehensweise stehen dabei für mich im Mittelpunkt.

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin begleite ich Erblasser und Erben mit Fachkompetenz, Diskretion und persönlichem Engagement. Ich sorge für eine rechtssichere und strukturierte Abwicklung des Nachlasses, setze den letzten Willen des Erblassers zuverlässig um und entlaste Angehörige. Durch meine zertifizierte Qualifikation und sorgfältige Arbeitsweise gewährleiste ich eine vertrauensvolle und professionelle Nachlassverwaltung.

Mein Anspruch: Qualität!

Figur Justizia

Vita

1992
Zulassung als Rechtsanwältin

2000
Zulassung am Oberlandesgericht Naumburg

2008
Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht

2017
erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Erbrecht

2024
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Mitgliedschaften

Logo Mitglied im Anwaltverein – Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein Logo
Mitgliedslogo der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Kanzleiphilosophie

Rechtspflege ist Vertrauenssache. Ich arbeite gewissenhaft, gründlich und stelle mich Ihren Herausforderungen.

Großen Wert lege ich auf:

fachliche Qualität

Qualität ist für mich oberste Verpflichtung! Insbesondere auf meinen Tätigkeitsgebieten betreibe ich intensiv Fortbildung.

Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, offene und klare Kommunikation

Jedes Mandat wird bei mir umgehend bearbeitet. Alle Akten werden in individuell abgestimmten Intervallen überprüft. Von jedem wesentlichen Vorgang informiere ich meine Mandantschaft umgehend. Bereits im Erstgespräch erhalten Sie von mir eine Information über die Chancen und Risiken Ihrer rechtlichen und tatsächlichen Situation. 

Verschwiegenheit, Diskretion, Referenzen

Meine Mitarbeiter und ich nehmen unsere Verschwiegenheitspflicht außerordentlich ernst. Solange ein Mandant dies nicht ausdrücklich wünscht, offenbaren wir gegenüber niemandem, dass uns ein Mandat erteilt wurde.